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Hausmüll in Bayern 2008

Auf der Grundlage des Artikels 12 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) erstellen die kreisfreien Städte und Landkreise als entsorgungspflichtige Körperschaften in Bayern für das jeweils abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Herkunft und Menge der angefallenen Abfälle sowie deren Verwertung und sonstigen Entsorgung. Diese Einzelbilanzen fasst das Bayerische Landesamt für Umwelt jährlich zu einer Abfallbilanz für Bayern zusammen.

Die Abfallbilanzen informieren detailliert über die Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen, beschreiben die in Bayern eingerichteten Systeme zur Wertstofferfassung und stellen die zur Sortierung, Aufbereitung, Behandlung und Beseitigung genutzten Anlagen vor.

Abfallbilanz Hausmüll in Bayern 2008

Bayerisches Landesamt für
Umwelt